Tiere, die zwischen EU-Länder reisen, benötigen einen Pass, den Heimtierpass.
Er wird von Ihrem Tierarzt ausgestellt.
Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Beachten Sie, dass ein eigener Scanner mitgeführt werden muss, wenn der Chip nicht dem ISO-Standard entspricht.
Ein Tier, das eine leserliche Tätowierung hat, die vor dem 3. Juli 2011 tätowiert wurde, und einen Pass hat aus dem das Datum der Tätowierung hervorgeht, benötigt jedoch keinen Chip.
Hunde müssen gegen Tollwut geimpft werden.
Die Grundimpfung kann bei einem mit Chip gekennzeichneten Tier durchgeführt werden, das mindestens 3 Monate (90 Tage) alt ist.
Nach der Grundimpfung müssen Sie 21 Tage warten, bevor Sie mit dem Tier reisen können.
Beispiel: Impfung am 1. Januar = Reisen ist ab dem 22 Januar möglich.
Eine Auffrischung der Impfung wird entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers durchgeführt.
Das letzte Gültigkeitsdatum der Impfung wird vom Tierarzt im Heimtierausweis notiert.
Wenn eine auffrischende Impfung innerhalb des gültigen Zeitraums vorgenommen wird, wird keine 21-tägige Wartezeit benötigt.
Wenn hingegen die Auffrischimpfung zu spät erfolgt, gilt diese als neue Grundimpfung,
mit einer Wartezeit von 21 Tagen zwischen Impfung und Antritt der Reise.
Die Einfuhr aller Tiere muss beim Grenzübertritt beim schwedischen Zoll gemeldet werden.
Auf der Internetseite des schwedischen Zollamtes finden Sie mehr Information darüber wie Sie die Einfuhr melden.
aktuelle Informationen findet ihr HIER